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Umweltverstöße. Haftungsarten für Umweltverstöße

Das geltende Recht sieht die Haftung für Umweltverstöße bei der Nutzung von Naturschutzgebieten und beim Umweltschutz vor. In Übereinstimmung mit Gesetzen und gesetzlichen Normen werden sie als eigenständige Straftaten und Verbrechen herausgestellt.

Das Konzept

Umweltstraftaten oder -verbrechen sind Handlungen oder Unterlassungen, die den festgelegten umweltrechtlichen Anforderungen zuwiderlaufen. In der Praxis wird dies als eine rechtswidrige, ökologisch unsichere oder schädliche Handlung ausgedrückt, die in etablierte Verfahren im Bereich der Umweltsicherheit der Nutzung natürlicher Ressourcen und des Umweltschutzes eingreift.

Umweltverstöße sind dadurch gekennzeichnet, dass sie bei der Durchführung rechtswidriger Handlungen Umweltschäden verursachen.

Haftung für Umweltverstöße

Das Wesen des Konzepts spiegelt sich in der Tatsache wider, dass der Täter Maßnahmen oder Unterlassungen in Bezug auf Faktoren ergriffen hat, die zu Änderungen des Umweltzustands geführt haben, sowie in Bezug auf die Begehung von Straftaten, die durch die Umweltgesetze definiert sind.

Der Begriff des Umweltverstoßes definiert in seinem Inhalt bestimmte rechtswidrige Handlungen, für die eine Bestrafung erfolgen sollte. Für solche Verstöße wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, disziplinarrechtliche und zivilrechtliche Haftung vorgesehen.

Arten von Umweltverstößen

Es gibt 3 Arten von Umweltverstößen. Das:

  • Von den rechtmäßigen Eigentümern der natürlichen Ressourcen verpflichtet.
  • Von Naturnutzern engagiert.
  • Von Personen verpflichtet, die keiner dieser Untergruppen angehören.

Das nächste Kriterium ist der Zustand der Naturobjekte, in Bezug auf die Umweltverstöße festgestellt wurden. Das:

  • Verderb.
  • Zerstörung.
  • Schaden anrichten.

Je nach Angriffsziel werden Arten von Umweltverstößen unterschieden in: Berg, Land, Wasser, Wald.

Klassifizierung

Werden Gegenstände eines Eingriffs in eine Gruppe homogener Straftaten im Rahmen einer Straftat unterschieden, so erfolgt folgende Einstufung:

  • Illegale Zerstörung und Beschädigung natürlicher Ressourcen wie Verschmutzung, Verstopfen von Wasser, Zerstörung von Waldgebieten, erheblicher Schaden an landwirtschaftlichen Nutzflächen.
  • Verletzung und Vernachlässigung der Regeln für die Übertragung des Eigentums an natürlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Möglichkeit von Umweltschäden. Zu solchen Verstößen gehört die Inbetriebnahme von technischen Strukturen und Betrieben, die Umweltschäden verursachen.
  • Untätigkeit oder Nichteinhaltung der festgelegten Regeln zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen.
  • Die bewusste Nutzung verschiedener natürlicher Ressourcen für ihre eigenen egoistischen Zwecke. Zum Beispiel die Sammlung wilder seltener Pflanzen.

Verwaltungshaftung für Umweltverstöße

Corpus delicti

Das Umweltverbrechen umfasst die folgenden Aktionen:

  • Verstopfung oder Erschöpfung des Grundwassers und der Quellen, die diese schädigen und zu einer Veränderung ihrer natürlichen Eigenschaften führen. Besonders wenn es eine Gefahr für die tierische und pflanzliche Umgebung darstellt.
  • Verstöße gegen die Normen für die zulässigen Emissionen verschiedener Schadstoffe in die Atmosphäre oder den unsachgemäßen Betrieb technischer Geräte und Bauwerke, die zu Umweltverschmutzung oder zu Änderungen der Lufteigenschaften führen.
  • Verschmutzung der Meere und Wasserquellen durch Einleitung von Stoffen und Materialien, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit oder andere lebende Ressourcen auswirken.
  • Vergiftung oder Verunreinigung des Bodens mit schädlichen Produkten wirtschaftlicher Aktivität durch unsachgemäße Verwendung und Verwendung von Düngemitteln oder Pestiziden sowie durch ungenauen Transport.
  • Zerstörung oder Beschädigung eines natürlichen oder künstlich angelegten Waldfonds durch unsachgemäßen oder unachtsamen Umgang mit Feuer oder anderen möglichen Gefahrenquellen.
  • Illegal Abholzung oder die Zerstörung bestimmter Arten ihrer Pflanzenteile, die in erheblichen Mengen begangen werden und das allgemeine Gleichgewicht der natürlichen Umwelt verletzen.
  • Illegale Jagd oder Ausrottung von Tieren, Schäden in großem Maßstab sowie die Verwendung von Fahrzeugen oder Sprengstoffen, giftige Gase in Bezug auf die Fauna von Wäldern und Reservaten.
  • Illegales Fischen von Fischen oder Meeressäugetieren sowie von Vegetation, wenn diese erhebliche Schäden verursachen und mit Fahrzeugen mit Eigenantrieb, Chemikalien oder Sprengstoffen durchgeführt werden.
  • Herstellung von Holzeinschlag, Errichtung illegaler Bauwerke (Dämme, Brücken), wenn diese den Massensterben von Fischen und anderen Lebewesen in der aquatischen Umwelt zur Folge haben.
  • Die Erzeugung umweltschädlicher Abfälle, deren unsachgemäßer Transport und Lagerung sowie deren Entsorgung durch Freisetzung in die Umwelt.
  • Illegaler oder ungenauer Umgang mit radioaktiven Stoffen.
  • Verstöße gegen Sicherheitsstandards und Hygienevorschriften, die durch geltendes Bundesrecht festgelegt sind.

Verantwortung für Umweltverstöße

Die gesetzlichen Vorschriften zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Verstößen im Bereich des Naturschutzes dienen ebenfalls der Kontrolle. Die Verantwortung für die Begehung von Umweltverstößen wird im Rahmen von Gerichtsverfahren übertragen oder kann von den Kontrolldiensten festgelegt werden.

rechtliche Haftung für Umweltverstöße

Umgebungskontrolle Es wird nicht nur vom Staat produziert und ist in verschiedene Typen unterteilt:

  • Zustand.
  • Produktion.
  • Öffentlich.
  • Municipal.
  • Common.

Jede dieser Kontrollarten wird durchgeführt, um:

  • Beobachtungen von Einzelpersonen und juristischen Personen zur Einhaltung der Umweltgesetze und ihrer Normen.
  • Einhaltung aller zur Verfügung gestellten Anforderungen und behördlichen Unterlagen.
  • Gewährleistung der Umweltverträglichkeit und der Sicherheit der natürlichen Umwelt.

Daher ist die Umweltaufsicht eines der Mittel, um den Schutz der natürlichen Umwelt zu verwalten, und:

  • von besonderen Stellen und Personen der Umweltinspektion im Auftrag des Staates durchgeführt;
  • hat einen über- und überabteilungsbezogenen Charakter;
  • ist eine der Funktionen der Umweltgovernance des Staates;
  • im Zusammenhang mit der Anwendung verschiedener Maßnahmen des Verwaltungszwangs.

Haftungsarten für Umweltverstöße

Die staatliche Kontrolle wird auf der Grundlage des rechtlichen Rahmens von speziellen staatlichen Stellen durchgeführt, die befugt sind, eine regelmäßige und systematische Umweltaufsicht zu gewährleisten.

Die Produktionskontrolle wird mit dem Ziel durchgeführt, die Ausführung von Geschäftsprozessen oder Produktionstätigkeiten sowie verschiedene Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt und zum rationellen Umgang mit ihren Ressourcen sicherzustellen. Unternehmen geben Informationen über die Organisation an die Exekutivbehörden weiter, die in gesetzlich vorgeschriebener Weise regelmäßige Kontrollen durchführen.Diese Kontrolle wird von der Umweltbehörde der juristischen Person durchgeführt, die genau im Einklang mit dem Gesetz arbeitet und deren Aufgabe es ist, die negativen Folgen der Produktionstätigkeit der Organisation zu beseitigen. Das Unternehmen und seine Führungskräfte werden strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich belangt, und die Mitarbeiter werden disziplinarisch für Umweltverstöße haftbar gemacht.

Die kommunale Kontrolle erfolgt in dem Gebiet, das von den örtlichen Selbstverwaltungsbehörden gemäß den gesetzlichen Vorschriften übertragen wird.

Arten von Umweltstörungen

Gesetzliche Haftung

Arten der Haftung für Umweltdelikte: Disziplinar-, Verwaltungs- oder Sachdelikte sowie bei Straftaten - Straftaten. Die Anziehung jeglicher Art von Haftung befreit das Subjekt nicht von Schadensersatz und anderen Arten von Geldstrafen und Schadensersatz.

Die strafrechtlich, disziplinarisch und materiell Verantwortlichen können nur Einzelpersonen sein. Die Verwaltungshaftung für Umweltverstöße sowie das Zivilrecht liegt bei natürlichen und juristischen Personen.

Corpus Delicti

Nach geltendem Recht können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haftbar gemacht werden. Gemäß Zivilverfahren haben Minderjährige eine Haftungsbeschränkung von 15 bis 18 Jahren. Und wenn wir erwachsen werden - voll.

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Umweltdelikte tritt im Falle einer begangenen Straftat ein und kann nicht für den Versuch, sie zu begehen oder vorzubereiten, sowie für die Beeinträchtigung des Umweltschutzes gewährt werden versuchte kriminalität, wenn es nicht fertig war.

Liste der Verbrechen

Nach dem Strafgesetzbuch sind solche Umweltverbrechen strafbar:

  • Verstöße gegen die Vorschriften für die sichere Verwendung von mikrobiologischen Arbeitsstoffen oder Toxinen, die die menschliche Gesundheit geschädigt haben, die Ausbreitung verschiedener Epidemien sowie schwerwiegende Folgen, einschließlich des Ausbruchs des Todes des Menschen.
  • Abweichung von den Veterinärnormen, die die Ausbreitung von Tierseuchen oder anderen schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen, die epidemischer Natur sind und das gesamte Vieh in großen Territorialgebieten einschließen.
  • Verstöße gegen die Vorschriften zum Schutz der Fischbestände, die zum Massensterben einer Population von Fischen oder anderen Wasserlebewesen und zur erheblichen Zerstörung ihrer Futtermittelbestände führten.
  • Zerstörung von Lebensräumen von Tieren und Organismen, die im Roten Buch aufgeführt sind.
  • Verstöße gegen das geltende Regime für Gebiete oder unter Schutz stehende Gegenstände, die erhebliche Schäden an diesen natürlichen Ressourcen verursachen.
  • Zuwiderhandlung gegen geltende Vorschriften infolge der Durchführung von Produktionstätigkeiten oder anderer Arbeiten, die zu einer Änderung des Strahlungsniveaus und zur Schädigung der menschlichen Gesundheit oder zur Massenvernichtung von Populationen von Tieren und anderen Organismen führten.
  • Verstöße gegen die Methoden und Vorschriften für die Lagerung, Entsorgung von Schadstoffen und Abfällen, die eine Gefahr für Mensch oder Umwelt darstellen und zu Umweltverschmutzung und Vergiftung führen, die die menschliche Gesundheit schädigen oder zur Massenvernichtung von Tieren führen können. Und auch, wenn sie in Gebieten mit Umweltnotfällen oder Katastrophen verübt wurden und zum Tod einer Person oder zu Massenepidemien führten.
  • Verschmutzung der Wasserressourcen, die Schäden an Fischbeständen, Fauna und Flora sowie an nahe gelegenen Wäldern oder Wirtschaftsflächen verursachte, insbesondere, wenn diese für die menschliche Gesundheit oder den Tod schädlich waren.

Umweltdelikte

  • Luftverschmutzung durch Freisetzung giftiger Stoffe in die Luft, die schwerwiegende Folgen hat.
  • Schäden am Land, die erhebliche Schäden an natürlichen Ressourcen, Tieren und Menschen in diesen Gebieten verursacht haben.
  • Verstöße gegen die geltenden Vorschriften zum Schutz und zur Nutzung des Erdinneren, einschließlich der illegalen Gewinnung von Mineralien oder Verstöße gegen die Vorschriften zu deren Nutzung oder Errichtung, die zu irreversiblen Umweltschäden führen.
  • Illegale Jagd mit dem Ziel, die Bestände von Tieren, Vögeln sowie die auf dem Gebiet von Naturschutzgebieten oder Schutzgebieten erzeugten Bestände erheblich zu schädigen oder auszurotten.
  • Illegal Fällen von Bäumen und Sträucher, die zum Aussterben oder zur Gefahr des Aussterbens bestimmter Arten führen.
  • Zerstörung von Waldplantagen und Massiven durch unachtsamen Umgang mit Feuer.

Ordnungswidrigkeit

Die behördliche Haftung für Umweltverstöße erfolgt nach der Begehung von vorsätzlich oder fahrlässig begangenen rechtswidrigen Handlungen.

Ordnungswidrige werden mit Bußgeldern, Verwarnungen, Einziehung, Beschlagnahme von Werkzeugen und dem Entzug besonderer Rechte des Einzelnen zur Ausübung einer bestimmten Art von Tätigkeit bestraft, bei der ein Schaden entstanden ist.

Die Liste der Verstöße steht in vollem Einklang mit Straftaten, mit dem Unterschied, dass administrative Umweltverstöße die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigten oder nicht zur Zerstörung pflanzlicher und tierischer Ressourcen führten, aber dennoch erhebliche Schäden verursachten oder bestimmte Straftaten zum Ziel hatten, aber wurden nicht vollständig umgesetzt.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Zur Identifizierung und Feststellung von Verstößen und Straftaten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt, mit der nachteilige Umweltauswirkungen verhindert und identifiziert werden sollen. Die rechtliche Haftung für Umweltverstöße ergibt sich aus den Ergebnissen seiner Umsetzung.

Staatliches Fachwissen kann nur von der Bundesgeschäftsstelle erbracht werden. Alle Arten der städtebaulichen Dokumentation verschiedener Projekte, unabhängig von ihrem Zweck und ihrer Anwendung, müssen gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Umweltgutachten einer obligatorischen Umweltprüfung unterzogen werden. Im Falle von Unstimmigkeiten tritt die gesetzliche Haftung für Umweltverstöße ein.

Die Untersuchung der Umweltsituation basiert auf den Grundsätzen:

  • Identifizierung potenzieller Umweltgefahren für die Umwelt durch beabsichtigte wirtschaftliche und andere Aktivitäten.
  • Pflichten der Prüfung vor der Entscheidung über die Errichtung und Durchführung des Projekts, an das sie gerichtet ist.
  • Die Komplexität der Bewertung von Wechselwirkungen oder der Folgen für die Natur aus wirtschaftlichen oder anderen Aktivitäten.
  • Verpflichtungen zur Berücksichtigung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung gestellten Anforderungen und deren Umsetzung.
  • Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
  • Unabhängigkeit des Gutachtens zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Die wissenschaftliche Richtigkeit und Gültigkeit der Schlussfolgerungen und die Rechtmäßigkeit der Schlussfolgerungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Umweltprüfung.
  • Bekanntmachung der Ergebnisse.
  • Verantwortung der Prüfungsteilnehmer für die Organisation und die qualitativ hochwertige Durchführung.

Die rechtliche Haftung für Umweltverstöße kann sich aus dem Abschluss einer Prüfung bei Verstößen gegen geltende Normen und Vorschriften ergeben. Abhängig davon, welche Art von Verstößen begangen wurden, wird die Methode und Art der zu gewährenden Haftung festgelegt.

Disziplinarhaftung für Umweltverstöße

Die Disziplinarverantwortung für Umweltverstöße wird in Form eines strengen Verweises, Kommentare in einer privaten Angelegenheit, vorgesehen. Sowie die Entlassung eines Beamten oder Angestellten der Organisation.

Die Belange des Umweltschutzes sowie der Flora und Fauna sollten nicht nur von den Aufsichtsbehörden, sondern auch von jeder Person einzeln behandelt werden. Dies gilt insbesondere für Geschäftseinrichtungen und Unternehmen, die in den anvertrauten Gebieten tätig sind. Der Schutz der Umwelt beschränkt sich nicht nur auf die Pflege Ihres eigenen Gartens. Bei der Umsetzung unserer beruflichen Aktivitäten dürfen wir niemals vergessen, dass wir unseren Kindern die Zukunft geben, während wir gleichzeitig die Umwelt schützen.


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Petrova
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